Die SPD-Landtagsfraktion macht sich nach der Expertenanhörung am 15.07.2015 im Bayerischen Landtag zum Thema Straßenausbaubeitragsrecht für Haus- und Grundstückbesitzer stark. Die SPD-Fraktion hatte einen umfangreichen Bericht der Staatsregierung zu dem Thema im Landtag eingefordert und die Expertenanhörung beantragt. Straßenausbaubeiträge treffen fast jeden Grundstücksbesitzer über kurz oder lang. Sie werden fällig, wenn eine Straße grunderneuert wird. „Wir werden noch in dieser Woche einen Gesetzentwurf vorlegen, der den Kommunen neue Möglichkeiten eröffnet und die Interessenlage der betroffenen Straßenanlieger besser berücksichtigt“, erklärt der Kommunalpolitische Sprecher Dr. Paul Wengert.
So sollen als Alternative zu den bisher einmalig erhobenen, in einzelnen Fällen sehr hohen Straßenausbaubeiträgen, sogenannte wiederkehrende Beiträge eingeführt werden. Diese gibt es bereits in Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen und im Saarland. Dort werden die für den Straßenausbau anfallenden Kosten jährlich auf alle Anlieger in der Gemeinde bzw. ihren Ortsteilen umgelegt. „Dadurch können die Lasten für den einzelnen Beitragsschuldner um ein Vielfaches reduziert und damit sozialverträglich gestaltet werden“, so der ehemalige Oberbürgermeister von Augsburg. Die Beiträge sollen aus den durchschnittlichen Straßenbau-Investitionen für fünf Jahre ermittelt und für ein abgrenzbares Gebiet festgelegt werden. Die Erfahrungen in Ländern mit wiederkehrenden Beiträgen zeigten, dass selten Jahresbeträge von mehr als 200 Euro erhoben werden müssen.
Die Bürger sollen zudem rechtzeitig über über Art, Umfang und Kosten der geplanten Maßnahme informiert werden. „Frühzeitige Informationen schaffen Akzeptanz und ermöglichen es den Betroffenen, sich auf die Beitragszahlungen rechtzeitig einzustellen“, unterstrich Wengert‘s Kollege und langjähriger Bürgermeister von Selbitz, Klaus Adelt. Außerdem sollen künftig Eigenleistungen der Gemeinde, die sie anstelle beauftragter Unternehmen oder Planungsbüros mit eigenen Kräften erbringen sowie kommunale Sachleistungen bei der Beitragsberechnung berücksichtigt werden. „Dafür sind auch Pauschalen denkbar, die sich für die Beitragsschuldner kostensenkend auswirken“, erläutert Adelt.